Wer?
Der Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung ist konsekutiv, d.h. formale Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss eines Studiengangs in Architektur und Stadtplanung oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang.
Zudem wird anhand einer einzureichenden Bewerbungsmappe / eines Portfolios festgestellt, ob die fachliche Eignung für das Masterstudium vorliegt. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen außerdem ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Was?
Bewerbungsunterlagen
einzureichen online auf C@mpus :
- Bachelorzeugnis inkl. Gesamtnote
- aktuelle Leistungsübersicht des Bachelorstudiums (inkl. Einzelnoten)
- Ihr digitales Portfolio / Ihre digitale Bewerbungsmappe mit Arbeitsproben Ihrer Wahl (z.B. Bachelorarbeit und weitere eigene Projekte) im Format DIN A4 (PDF-Format mit max. 10 MB). Bitte vergessen Sie nicht, in der Mappe Ihren Namen und Ihre Anschrift zu notieren.
- Ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf können der Mappe beigefügt werden, sind aber nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den Support.
Wann?
Der Masterstudiengang beginnt jedes Jahr zum Wintersemester. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind nicht möglich.
Das Zeitfenster für die Bewerbung öffnet jeweils Mitte/Ende Mai, Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.
Wo?
Bitte melden Sie sich für Ihre Bewerbung online über das Portal C@mpus des Studiensekretariats der Universität Stuttgart an. Sie erhalten dabei eine Bewerbernummer. Unter dieser können Sie die geforderten Dokumente hochladen.
Wie?
Über die Zulassung der Bewerber*innen entscheidet eine Zulassungskommission der Fakultät Architektur und Stadtplanung. Das Bewerbungs-und Zulassungsverfahren ist durch die „Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung“ vom 10.03.17 geregelt. Allgemeine Informationen zur Bewerbung, zum Zulassungsverfahren und Ansprechpersonen des Studiensekretariats finden Sie hier.
Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss der Fakultät Architektur und Stadtplanung ausschließlich nach der fachlichen Eignung.
Immatrikulation
Bewerber*innen mit Bachelorabschluss, die eine reguläre Zulassung erhalten haben, müssen sich sofort zum folgenden Wintersemester einschreiben, sonst verfällt die Zulassung.
Bewerber*innen ohne Bachelorabschluss, die eine bedingte Zulassung erhalten haben, müssen sich innerhalb von drei Semestern einschreiben.
Um sich mit der bedingten Zulassung einschreiben zu können, müssen Sie sich erneut in C@mpus bewerben und laden dort den Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart hoch. Weitere Informationen siehe hier.
Sonderverfahren
Die Universität Stuttgart bietet ein Sonder-Bewerbungsverfahren für Bewerber*innen an, die ihr Bachelorstudium noch nicht beendet haben. Sie können sich zum Sonder-Bewerbungsverfahren zum 15. Juli bewerben, d.h. Sie bewerben sich auf eine so genannte „bedingte Zulassung“.
Voraussetzung für die Bewerbung auf eine bedingte Zulassung ist der Nachweis von mindestens 110 ECTS aus einem sechssemestrigen bzw. 170 ECTS aus einem achtsemestrigen Bachelorstudium. Der Zulassungsausschuss benötigt in diesem Fall Ihre aktuelle Leistungsübersicht, inklusive der Durchschnittsnote. Da das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, muss ein aktueller Notenauszug eingereicht werden, der auch die Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen enthält.
Falls Sie mit diesen Voraussetzungen eine „bedingte Zulassung“ erhalten, beenden Sie regulär Ihr Bachelorstudium und haben dann folgende Möglichkeiten:
- Sie immatrikulieren sich im direkt folgenden Wintersemester oder
- Sie können Ihren Studienplatz im Masterstudiengang auch erst später annehmen. Dafür haben Sie ab Zulassung drei Semester Zeit, danach verfällt die Zulassung.
Hinweis: Während des Auswahlprozesses durch den Zulassungsausschuss der Fakultät konkurrieren Sie direkt mit den BewerberInnen, die bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen haben.
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung - FAQs
Nein, eine Beglaubigung Ihrer Unterlagen ist nicht erforderlich. Eine Kopie ist ausreichend.
Bitte senden Sie keine Originale!
Ja, es ist jedoch wichtig, dass aus dem Projekt Ihre individuelle Leistung erkennbar ist. Falls dies bei Ihrer Gruppenarbeit nicht der Fall ist, wählen Sie besser ein anderes Projekt aus.
Ja, in bestimmten Fällen. Informieren Sie sich anhand der Prüfungsordnungen §20.
Anträge zur Anerkennung von Studienleistungen reichen Sie mit der Unterschrift des Prüfenden beim Prüfungsausschuss der Fakultät ein. Der Antrag muss anschließend dem Prüfungsamt vorgelegt werden.
Das dazu notwendige Formular finden Sie hier. Ihr aktuelles Leistungsverzeichnis muss dem Antrag jeweils beigefügt sein.
Informationen zur Anerkennung finden Sie auch auf der Online-Plattform ILIAS der Universität Stuttgart erläutert. Die Hinweise stehen unter dem Menüpunkt „Magazin“ im „Download-Bereich“.
Nein, überprüfen Sie Ihre Unterlagen daher auf Vollständigkeit. Das Bewerbungsportal Campus schließt nach Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli um 24 Uhr.
Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Diesen können Sie, nachdem Sie Ihren Studienplatz in C@mpus angenommen haben, dort herunterladen und ausdrucken.
In bestimmten Fällen ist es möglich, sich bis zum 15. November für das Wintersemester einzuschreiben. Erkundigen Sie sich beim Studiensekretariat.
Grundsätzlich werden von der Fakultät Architektur und Städtebau keine Begründungen für einzelne Fälle gegeben. Im Fall einer Absage erhalten Sie lediglich eine standartisierte Antwort der Universität Stuttgart. Die Formulierung bezieht sich konkret weder auf unser Auswahlverfahren noch auf Ihren persönlichen Fall. Darüber hinaus wird nur mitgeteilt "Sie wurden nicht angenommen."
Die Prüfungsordnung sieht kein Auslandssemester vor, Sie können aber ein Auslandssemester absolvieren und sich hierfür beurlauben lassen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Internationale Zentrum der Universität Stuttgart oder nutzen Sie unser Beratungsangebot zum Bachelor International Rechnen Sie mit bis zu einem Jahr Planungsvorlauf.
Nein, es gibt keine Mappenberatung weder im Vorfeld noch als Nachbesprechung.
Ja, auch wenn Sie bereits durch ein internationales Auswahlverfahren einer ausländischen Hochschule die Erlaubnis bzw. Zusicherung für ein Stipendium erhalten haben, um sich an der Universität Stuttgart zu immatrikulieren, müssen Sie sich im Bewerbungsverfahren zum 15. Juli bewerben.
Kontaktieren Sie außerdem den Koordinator für Internationales an der Fakultät Architektur und Stadtplanung, Herrn Rainer Goutrié.
Studienberatung/ Mastersprechstunde
Keplerstr. 11, 70176 Stuttgart
- E-Mail schreiben
- Dipl.-Ing. Christopher Hagmann | Terminvereinbarung per E-mail