Master Architektur und Stadtplanung (M.Sc)

Aufbau, Inhalte und mögliche Schwerpunkte im Masterstudium Architektur und Stadtplanung


Der Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung ist konsekutiv, d.h. formale Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss eines Studiengangs in Architektur und Stadtplanung oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang. Zudem wird anhand einer einzureichenden Bewerbungsmappe / eines Portfolios festgestellt, ob die fachliche Eignung für das Masterstudium vorliegt. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen außerdem ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Ziel des Studiums der Architektur und Stadtplanung ist der Masterabschluss, mit dem i.d.R. die Kammerfähigkeit erlangt wird. Sie ist Voraussetzung für eine Berufstätigkeit als Freie Architektin/Freier Architekt. Weiterhin kann auf den Masterabschluss die Aufnahme eines Promotionsstudiums folgen.

Die Fakultät bietet einen integrierten vier-semestrigen Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung an. Die Institute der Fakultät für Architektur und Stadtplanung mit ihrem weiten Spektrum an fachlicher Kompetenz eröffnen den Studierenden die Arbeit an einem breiten Themenkanon. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Rahmenbedigungen sind ein wesentliches Moment des Masterstudiums.

Grundlage für das Masterstudium ist ein offener Diskurs über ästhetische Konzepte, soziale Zusammenhänge, technische Innovationen und die Bedeutung aktueller ökologischer und ökonomischer Fragen, deren Kenntnis sich die Studierenden in frei wählbaren Projekten und Seminaren eigenständig erarbeiten sollen.

Die Studierenden schließen mit einer eigenständig erarbeiteten Masterarbeit ab, mit der sie nachweisen, dass sie in einem kreativen Entwurfsprozess in der Lage sind, komplexe Fragestellungen zu formulieren, eigenständige Antworten zu finden und auf vernetzte Anforderungen sensibel zu reagieren.

 

Für Studierende, die später im Berufsfeld Stadtplanung tätig sein wollen, bietet die Fakultät im Rahmen des Masterstudiengangs Architektur und Stadtplanung einen Studienschwerpunkt Stadtplanung an.

Im Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung sind zurzeit zwei Prüfungsordnungen gültig.

Für Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2013. Für Studierende, die ihr Masterstudium nach dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2017.
Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich vor allem im Studienverlauf. Für weitere Informationen steht Ihnen das Prüfungsamt der Fakultät zur Verfügung.

 

Studienberatung/ Mastersprechstunde

Keplerstr. 11, 70176 Stuttgart

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