Voraussetzung ist das Universitätsdiplom, ein Master oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Für Absolvent*innen von Fachhochschulen, Berufsakademien und Dualen Hochschulen sowie ausländischer Hochschulen gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2 auf der Promotionsseite der Universität Stuttgart.