Wer promovieren möchte, wende sich mit dem Thema seiner Wahl an einen/eine Hochschullehrer*in, mit einer möglichst hohen fachlichen Nähe zum inhaltlichen Schwerpunkt der geplanten Arbeit. Im Dialog verständigt er oder sie sich mit seinem/seiner künftigen Betreuer*in auf das endgültige Promotionsthema und stellt in der Fakultät einen Antrag auf Anerkennung als Promovend*in. Über Promotionsangelegenheiten entscheidet der Promotionsausschuss.
Verzeichnis der Dissertationen und Habilitationsschriften der Universität Stuttgart 01/12