Die Promotionsordnung regelt alle formalen Notwendigkeiten zur Erlangung des Doktortitels. Die wichtigsten Regelungen geben wir hier in Auszügen wieder. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zur Promotion der Universität Stuttgart.
Antrag auf Annahme als Doktorand*in
Alle Unterlagen für die Überprüfung der formalen Voraussetzungen und für die Erstellung der Promotionsakte müssen bei GRADUS eingereicht werden.
Im Dekanatssekretariat muss zusätzlich eine Fassung des Exposees (max. 10 Seiten), zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung der betreuenden Person eingereicht werden, in welcher die Übernahme der Betreuung formlos dokumentiert ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.